Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das deutsche Beamtenstreikverbot als konventionsrechtskonform bestätigt hat, gab es zahlreiche Stellungnahmen zu den Konsequenzen dieses Ergebnisses für den Schutz von Gewerkschaftsfreiheit und Streikrecht. Über die Konsequenzen des Entscheidungsergebnisses hinaus geht es aber auch um die Auslegungsmethodik des Gerichtshofs, deren Verwendung es erst ermöglicht hat. In seiner Interpretation entwickelte der EGMR Standards für die Rechtfertigung von Eingriffen in das Streikrecht, die sich deutlich von denen unterscheiden, die der Auslegung der Europäischen Sozialcharta (ESC) zugrunde liegen. Aus der Gegenüberstellung der Argumentationsmuster lassen sich Entwicklungslinien für die Anwendung der europäischen Instrumente des Arbeitsvölkerrechts ableiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
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