Das AGG hat, obwohl seine praktische Bedeutung in der Rechtsprechung zur Zeit noch begrenzt ist, schwer lösbare Rechtsprobleme produziert. Der Beitrag verdeutlicht im Anschluss an ZESAR 7/07, S. 249 ff. die wichtigsten Beispiele verfehlter Gesetzeskonzeption im AGG. Ferner wird zu ausgewählten Einzelfragen Stellung genommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-10 |
Seiten 308 - 315
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