Die Frage, in welchem Maße die Arbeitsrechtsordnung religiöse Werte berücksichtigen, sich insbesondere auf Vorstellungen der Kirchen einlassen muss, ist komplex. Die Abwägung zwischen der Wahrung des Rechts der Religionsgemeinschaften auf Autonomie und Selbstbestimmung und dem Erfordernis einer wirksamen Anwendung des Verbots der Diskriminierung wegen der Religion ist heikel. Dieses Spannungsfeld musste der EuGH in der Rs. Egenberger, abgedruckt in diesem Heft S. 297 ff., klären.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-04 |
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