Die Rechtsprechung des EuGH zur Diskriminierung schlägt in regelmäßigen Abständen Wellen. In Zweifel geraten ist nach dem „Andersen“-Urteil vom 12. 10. 2010 insbesondere die Befugnis der Betriebsparteien, für rentennahe Arbeitnehmer im Sozialplan geringere Abfindungen als für rentenferne Arbeitnehmer vorzusehen. In der am 6. 12. 2012 verkündeten Rechtssache „Odar“ hat der EuGH erstmals über die Zulässigkeit einer solchen Gestaltung geurteilt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, inwieweit die gegenwärtige Praxis in Zukunft beibehalten werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-05 |
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