Die Digitalisierung unserer Lebenswelt markiert eine bestimmende Entwicklung, die für Menschen mit Behinderungen nicht selbstverständlich ist. Dieser Beitrag begreift ihre digitale Teilhabe als integralen Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention in all ihren Dimensionen und erörtert ihre explizite Ausgestaltung, zuvörderst der Zugänglichkeit nach Art. 9 UN-BRK. Die rechtlichen Umsetzungslinien unterscheiden sich deutlich in Deutschland im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich und sprechen für eine zügigere Angleichung, als der Gesetzgeber sie vorgibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-05 |
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