Mit seinem Urteil (EuGH (GK) v. 4.10.2024, verb. Rs. C-541/20 bis C-555/20 (Litauen u. a. ./. Parlament und Rat) zu dem im Sommer 2020 vom EU-Gesetzgeber beschlossenen sog. Mobilitätspaket entscheidet der EuGH über einen Interessenkonflikt zwischen ost- und westeuropäischen Mitgliedstaaten zur Ordnung des Straßengüterverkehrs im Binnenmarkt: Durch verschiedene Neuregelungen des Pakets sollte das Phänomen des „Autobahn-Nomadentums“ bekämpft werden, womit die dauerhafte Erbringung von Transportdienstleistungen fern vom Unternehmenssitz und ohne regelmäßige Rückkehr von Fahrern und Fahrzeugen an diesen Sitz beschrieben wird. Die gegen das Paket klagenden osteuropäischen Mitgliedstaaten haben hiergegen eine unverhältnismäßige Kostenbelastung der in ihnen ansässigen Transportunternehmen und Belange des Umweltschutzes geltend gemacht; zumindest für Teile des Pakets können auf der Gegenseite Ziele des Arbeitnehmerschutzes angeführt werden. Der Gerichtshof bestätigt die Geltung der Regelungen ganz überwiegend unter Verweis auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; nur die besonders belastende Vorgabe einer regelmäßigen Rückkehr der Fahrzeuge, die keinen Bezug zum Arbeitnehmerschutz aufweist, wird aufgehoben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-03 |
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