Während der Europäische Gerichtshof in Vorabentscheidungsverfahren nur die ihm von einem nationalen Gericht gestellten Fragen zur Auslegung des Unionsrechts beantwortet, entscheidet der Gerichtshof in Vertragsverletzungsverfahren, ob ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat. Mit der Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, steht der Kommission ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-08 |
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