In seinem Urteil vom 15. 6. 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einem Versicherten die vollständige Übernahme der Kosten einer ungeplanten Krankenhausbehandlung im EU-Ausland verweigert. Diese Entscheidung scheint auf den ersten Blick überraschend, hatte das Gericht in jüngster Zeit doch die sozialen Rechte von Personen, die von ihren Grundfreiheiten Gebrauch machen, erheblich gestärkt. Gesetzlich Krankenversicherten war danach regelmäßig – unmittelbar gestützt auf die Dienstleistungsfreiheit – ein Anspruch auf kostenfreie Krankenbehandlung zugestanden, wenn sie im zuständigen Versicherungsstaat ebenfalls eine unentgeltliche Versorgung erhalten hätten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-10 |
Seiten 465 - 470
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