Der Aufsatz behandelt die sich im Kontext des koordinierenden Sozialrechts der Europäischen Union stellenden Fragen, unter welchen Bedingungen die fehlerhafte Einbeziehung einer Person in mehr als ein mitgliedstaatliches System sozialer Sicherheit vermieden und im Falle des Scheiterns entsprechender Bemühungen abgewickelt werden kann.
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