Die Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die Rechtsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Erbringern von Leistungen nach dem SGB V wurde in der jüngeren Vergangenheit zum Gegenstand zahlreicher kontroverser Auseinandersetzungen sowohl im Schrifttum als auch in der vergabewie sozialrechtlichen Spruchpraxis. Als Reaktion auf die hiervon hervorgerufene Rechtsunsicherheit sind die vergaberechtlichen Neuregelungen des GKV-OrgWG entstanden, welche am 18. 12. 2008 in Kraft traten. Die weitgreifende praktische Bedeutung dieser gesetzgeberischen Reform hat sich schnell in den ersten hierzu ergangenen Entscheidungen gezeigt. Der folgende Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage in Bezug auch auf das europäische Recht ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-08 |
Seiten 13 - 18
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