Am 5.12.2011 endete die dreijährige Umsetzungsfrist für die Richtlinie Leiharbeit (RL 2008/104/EG). Rechtzeitig zum 1.12.2011 sind die Änderungen des nationalen AÜG zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten – auf den ersten Blick eine „Punktlandung“. Ob der nationale Gesetzgeber auch inhaltlich seine Hausaufgaben gemacht hat, untersucht der nachfolgende Beitrag. Im Blickpunkt stehen dabei die im AÜG geregelten Privilegierungen der Arbeitnehmerüberlassung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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