Aktuell stehen die althergebrachten apothekenrechtlichen Grundsätze des Fremdbesitz- und Mehrbetriebsverbots auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gesetzgeber. Es geht heruntergebrochen letztlich einzig um die Frage, ob auch ein (nur) angestellter Apotheker in der Lage ist, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung derart sicherzustellen, dass die Gesundheit der Bevölkerung und des einzelnen Apothekenkunden nicht gefährdet wird. Diese kann für Fremdbesitz und Mehrbetrieb aber nicht unterschiedlich beantwortet werden, denn zwischen beiden besteht eine innere schutzzweckliche und streitargumentative Verbundenheit. Will man also den Apothekenmehrbetrieb, wenn auch nur begrenzt, zulassen, kann man den Fremdbesitz nicht, jedenfalls nicht absolut, verbieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 381 - 387
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