Der EuGH hat jüngst in einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Erfassung der von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeitszeit einzurichten. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung (abgedruckt in diesem Heft, S. 397 ff.) und beleuchtet deren Auswirkungen.
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