Nachdem bereits das Europäische (EU) Recht mit seinen auf Art. 19 AEUV gestützten Antidiskriminierungsvorschriften der Richtlinie 2000/78/EG die in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt worden sind, das Behindertenrecht vor neue rechtliche Herausforderungen gestellt hat, nötigt das für Deutschland seit dem 26. März 2009 und für die Europäische Union seit dem 22. Januar 2011 rechtsverbindliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu, die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Rechtsfürsorge für Menschen mit Behinderungen auch im Hinblick auf das Arbeits- und Sozialrecht zu überdenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.