Nachdem bereits das Europäische (EU) Recht mit seinen auf Art. 19 AEUV gestützten Antidiskriminierungsvorschriften der Richtlinie 2000/78/EG die in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt worden sind, das Behindertenrecht vor neue rechtliche Herausforderungen gestellt hat, nötigt das für Deutschland seit dem 26. März 2009 und für die Europäische Union seit dem 22. Januar 2011 rechtsverbindliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu, die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Rechtsfürsorge für Menschen mit Behinderungen auch im Hinblick auf das Arbeits- und Sozialrecht zu überdenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
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