Der folgende Aufsatz beschäftigt sich mit der Problematik der Übernahme der Umgangskosten nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Träger der Leistungen nach SGB II (generell das Jobcenter) ist nach der Rechtsprechung des BVerfG sowie nach den Gesetzesmaterialien zu dieser Vorschrift verpflichtet, solche Kosten zu tragen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.07.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
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