Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Sozialrecht auf Kontinuität angelegt. Sozialrechtliche Regelungen beziehen sich häufig auf weit zurückliegende Sachverhalte. Übergangsregelungen sind mithin hier von besonderer Bedeutung. Dies gilt, jedenfalls im Grundsatz, auch für das Koordinierungsrecht. Im folgenden Beitrag sollen die Übergangsregelungen, die in den Verordnungen (EG) Nr. 883 und 987 enthalten sind, dargestellt und erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |
Seiten 18 - 23
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.