Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Sozialrecht auf Kontinuität angelegt. Sozialrechtliche Regelungen beziehen sich häufig auf weit zurückliegende Sachverhalte. Übergangsregelungen sind mithin hier von besonderer Bedeutung. Dies gilt, jedenfalls im Grundsatz, auch für das Koordinierungsrecht. Im folgenden Beitrag sollen die Übergangsregelungen, die in den Verordnungen (EG) Nr. 883 und 987 enthalten sind, dargestellt und erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |
Seiten 18 - 23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: