Die Bestimmung des Begriffs des Arbeitnehmers gehört zu den schwierigsten Abgrenzungsproblemen des Arbeitsrechts. Üblicherweise bedient man sich hierzu der sog. typologischen Methode. Der Beitrag setzt sich in einer auch rechtsvergleichenden Betrachtung kritisch mit dieser Methode auseinander und plädiert stattdessen für eine typologisch-funktionale Methode.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-03 |
Seiten 461 - 469
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