Nachdem in Teil I die deutsche Rechtslage sowie das einschlägige Unionsrecht zur Rückkehr nach der nachgeburtlichen Schutzfrist dargestellt wurde, folgt nun die konkrete Auslegung dieser unionsrechtlichen Vorgaben. Zum Abschluss zeigt der Abgleich mit § 25 MuSchG, warum und inwieweit trotz eines im MuSchG normierten Rückkehrrechts noch immer Regelungsbedarf besteht und wieso ein effektives Rückkehrrecht essenziell für eine materielle Chancengleichheit und Gleichberechtigung im Erwerbsleben ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-03 |
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