Die Rückkehr zur Arbeit nach der Geburt eines Kindes markiert einen heiklen Wendepunkt in weiblichen Erwerbsbiografien. Daher untersucht dieser Beitrag, ob das Rückkehrrecht des § 25 MuSchG den Vorgaben des Unionsrechts entspricht. Im folgenden Teil I wird zunächst das einschlägige Unionsrecht sowie die deutsche Rechtslage näher beleuchtet. In Teil II (abgedruckt im nächsten Heft der ZESAR) folgt eine konkrete Auslegung des unionsrechtlich normierten Rückkehrrechts und der Abgleich mit § 25 MuSchG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
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