Vor kurzem ist die Richtlinie zur Leiharbeit in Kraft getreten. Damit wurde ein langjähriger politischer Streit um eine Regelung der Leiharbeit auf europäischer Ebene beendet. Die neue Richtlinie fügt sich in die bestehenden Regelungen atypischer Arbeitsverhältnisse ein. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen vor und weist auf Umsetzungsbedarf im deutschen Recht hin. Im Mittelpunkt steht dabei Art. 5 der Richtlinie, der den Grundsatz der Gleichbehandlung festschreibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-11 |
Seiten 207 - 213
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