Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wurde, nachdem der jetzt in Kraft getretenen Fassung das Europäische Parlament am 24.4.2024 und damit noch vor seiner Neuwahl zugestimmt hatte, am 23.10.2024 auch vom Europäischen Rat verabschiedet. Sie wurde am 11.11.2024 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht und trat am 1.12.2024 in Kraft. Vorausgegangen war ein längerer und zäher Verhandlungsprozess, in deren Verlauf der ursprüngliche Entwurfstext der Europäischen Kommission entscheidend abgeschwächt wurde, um das Inkrafttreten noch in der seinerzeit laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes nicht zu gefährden. Deutschland und Frankreich hatten sich in der letzten Abstimmung der EU-Arbeitsminister am 11.3.2024 in Brüssel enthalten, während eine Zustimmung der Länder Griechenland und Estland die zunächst drohende Sperrminorität noch im Endstadium der Verhandlungen beseitigte. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten nun bis zum 2.12.2026 Zeit, das jeweilige nationale Recht an die Richtlinie anzupassen. Der folgende Beitrag soll die bestehenden Herausforderungen für die Umsetzung und auch die sich ergebenen Konsequenzen für die sozial(versicherungs)rechtliche Einordnung aufzeigen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-07-03 |
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