Der Einfluss des EuGH auf das Arbeitsrecht der Mitgliedstaaten nimmt zu. Nun hat der EuGH eine grundlegende und historische Entscheidung über die Erfassung der Arbeitszeit getroffen. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von den Arbeitgebern verlangen, ein System einzurichten, das es ermöglicht, die tägliche Dauer der Arbeitszeit zu messen, EuGH, Urt. v. 14.5.2019, Rs. C-55/18 (CCOO). Eine der offenen Fragen ist die Bedeutung dieser Entscheidung für die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten. Ziel dieses Beitrages ist es herauszuarbeiten, dass die Rechtsprechung des EuGH notwendig ist, um Lücken in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zur Arbeitszeit zu schließen, wenn es derartige Lücken im nationalen Recht gibt. Dies geht mit einer Vereinheitlichung des Rechtssystems in Europa einher. Die Mitgliedstaaten müssen diese Rechtsprechung – sofern erforderlich – in nationales Recht umsetzen. Infolgedessen werden die Beziehungen, was die arbeitsrechtlichen Vorgaben betrifft, zwischen den Mitgliedstaaten einfacher. Einerseits wird der Schutz der Arbeitnehmer zur Verbesserung von Beschäftigung und Gesundheit besser gewährleistet, andererseits führt dies zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: