Am 24. April 2011 ist nach fast dreijährigen Verhandlungen die Richtlinie des Europäischen Parlamentes (EP) und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (nachfolgend: „Richtlinie“) in Kraft getreten (RL 2011/24/EU ABl. L 88 vom 4. 4. 2011, S. 45). Damit zielt erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ein Sekundärrechtsakt primär auf die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung durch mitgliedstaatliche Krankenversicherungssysteme ab und nicht mehr nur – wie das seit über 40 Jahren bestehende europäische Sozialkoordinierungsrecht – auf die Absicherung sozialer Rechte in dem für die grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit notwendigen Umfang. Die Richtlinie muss folglich das Interesse an einer fortschreitenden Binnenmarktharmonisierung mit dem Anliegen, den mitgliedstaatlichen Kompetenzvorbehalt zu wahren, ausgleichen. Nachfolgend wird ein Überblick über die zentralen Regelungen und anstehenden Umsetzungsschritte der Richtlinie gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-10 |
Seiten 403 - 412
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