Im Mai 2026 wird das Europäische Parlament eine neue Opferschutzrichtlinie verabschieden. Während bei der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU noch das Strafverfahren im Mittelpunkt stand, greifen die neuen Regelungen weit darüber hinaus und reichen von besseren Informationen für Opfer über Erleichterungen bei der Anzeigenstellung, Verbesserungen bei der Opferunterstützung, vor allem auch für Kinder, bis zu einer besseren einzelstaatlichen Koordinierung. Die neue Richtlinie will die Mindeststandards in der Union weiterentwickeln und aktualisieren. Sicherlich finden sich hierbei an vielen Stellen auch Kompromisse oder halbherzige Entscheidungen. Dennoch setzt die Richtlinie einen gewichtigen Impuls in Richtung der Mitgliedstaaten, sich mit ihren nationalen Regelungen zum Opferschutz auseinanderzusetzen und diese mit den neuen Standards abzugleichen. Nachfolgend steht hierbei die Umsetzung der Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland im Mittelpunkt. Teil I beschäftigt sich hierbei mit den europarechtlichen Bezügen der Opferschutzrichtlinie und den Regelungen zu besseren Informationsrechten für Opfer und zur Vereinfachung von Strafanzeigen. Teil II untersucht die Neuregelungen zur Opferunterstützung, zu Schutzrechten im Strafverfahren und zur einzelstaatlichen Koordinierung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |
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