Zu den klassischen Regelungsgegenständen des koordinierenden europäischen Sozialrechts gehören die Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Ohne derartige Koordinierungsregeln wäre die grenzüberschreitende Beschäftigungsaufnahme und Arbeitsuche für Arbeitnehmer ein Risiko, das die damit zusammenhängenden Grundfreiheiten in Frage stellen würde. Bereits seit einigen Jahren zeichnen sich Veränderungen ab, die die VO 883/04 künftig herbeiführen wird. Wirksam geworden sind sie aber erst mit Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung 987/09 seit dem 1.5.2010.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 355 - 361
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