Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (Mindestlohnrichtlinie/MiLo-RL) dürfte zu den umstrittensten Rechtsetzungsakten auf dem Gebiet der Sozialpolitik gehören, die die heutige EU jemals erlassen hat. Der Streit ist nicht nur akademischer Natur, sondern wird auch vor dem EuGH ausgetragen. Mit einer vor rund zwei Jahren erhobenen Klage hat Dänemark den EuGH darum ersucht, die Mindestlohnrichtlinie für nichtig zu erklären (Art. 263 AEUV). Die EU habe ihre Kompetenzen überschritten, in Rede steht insbesondere ein Verstoß gegen Art. 153 Abs. 5 AEUV, der sozialpolitische Richtlinien auf dem Gebiet des „Arbeitsentgelts“ ausschließt. In seinen Schlussanträgen vom 14. Januar 2025 hat Generalanwalt Emiliou dem Gerichtshof vorgeschlagen, die Mindestlohnrichtlinie in Gänze für unwirksam zu erklären. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte der Schlussanträge dar und wirft einen kritischen Blick auf die Argumentation des Generalanwalts.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-05-05 |
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