Das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH v. 11.11.2014, Rs. C-333/13 (Dano), abgedruckt in ZESAR 2015, 135 sollte im Hinblick auf die umstrittene Norm des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II und deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht bezüglich wirtschaftlich inaktiver Unionsbürger/innen für Aufklärung sorgen. So jedenfalls die Hoffnung der Praktiker/innen, die täglich mit der mittlerweile schwer verständlichen Rechtsproblematik um die Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses aus § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II zu kämpfen und letztendlich zu entscheiden haben.
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