Im nachstehenden Aufsatz soll untersucht werden, wie der Grundsatz der Gleichbehandlung der Staatsbürger im Unionsrecht der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme konkretisiert wird, welche Bedeutung er für die nationalen Sozialrechtssysteme hat und in welche weiteren Gebiete er hineinwirkt. Dabei wird ausführlich auf die gerade hier sehr prägende Rechtsprechung des EuGH eingegangen.
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