Die Freizügigkeitsrichtlinie schafft ein umfassendes, differenziertes System für Fortbewegung und Aufenthalt in der EU, das für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen eingreift. Dahinter bleibt das deutsche Recht noch immer zurück. Das Umsetzungsdefizit wird aber durch die unmittelbare Wirkung der Freizügigkeitsrichtlinie ausgeglichen. Im Rahmen des Gleichstellungsanspruchs ist die Verknüpfung von Aufenthaltsrecht und sozialen Ansprüchen von besonderer Brisanz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-10 |
Seiten 315 - 325
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