Die Entscheidung des BAG in der Rechtssache Egenberger steht in deutlichem Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG. Es beruft sich dabei auf die Vorgaben des EuGH. Rückt so die Rolle des EuGH in den Fokus, zeigt ein genauerer Blick, dass in Wirklichkeit das BAG wesentlich zur Entstehung des Konflikts beigetragen hat.
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