Das Unionsrecht hat eine Ausstrahlung über die EU-Grenzen hinaus. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine EU-Regelungskompetenz für eine gemeinsame Einwanderungspolitik geschaffen, durch die eine faire Behandlung der Drittstaatsangehörigen gewährleistet werden soll (Art. 79 AEU). Hierunter fällt auch der Export von Rentenleistungen in einen Drittstaat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-07 |
Seiten 368 - 373
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