Die EU-Kommission hat angekündigt, einen einheitlichen relativen Mindestlohn für die EU zu schaffen. Dabei stellt sich die Frage, ob die EU für ein solches Vorhaben eine Regelungskompetenz besitzt und ob ein solches Vorhaben politisch durchsetzbar ist. Ein Blick auf die historischen Rahmenbedingungen und die Diskussionen um die Harmonisierung des Arbeits- und Sozialrechts vor und nach der Gründung der EWG zeigt, dass diese Harmonisierung stark umstritten war. Die Gründungsverträge sahen deshalb auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts nur wenige Regelungskompetenzen für die EWG vor. Auch wenn einige Regelungskompetenzen in den letzten Jahrzehnten dazu gekommen sind, gibt es im Ergebnis keine Kompetenz der EU für die Schaffung eines EU-weiten Mindestlohns. Auch politisch dürfte ein solches Vorhaben sehr schwer umsetzbar sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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