Der Aufsatz stellt die seit dem 1. Januar 2020 in § 101 SGB IX enthaltene Regelung der Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland vor und setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem seit dem 1. Januar 2020 existierenden neuen Leistungsrecht im 2. Teil des Neunten Sozialgesetzbuches nunmehr an Deutsche mit gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland geleistet werden kann oder ob einem solchen Bezug – wie bisher § 24 SGB XII – auch der neu gestaltete § 101 SGB IX grundsätzlich entgegensteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-06 |
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