Der nachstehende Aufsatz ist eine eingehende Analyse zur Entscheidung des EuGH vom 27.4.2017, Rs. C-680/15 (Asklepios), abgedruckt in diesem Heft S. 27 ff. Das Urteil bestätigt und modifiziert Grundaussagen zur Betriebsübergangsrichtlinie. Es bringt Rechtssicherheit für den Umgang mit kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln, enttäuscht aber jene, die sich vom EuGH Impulse für eine Rechtsprechungsänderung der nationalen Gerichte erhofft hatten.
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