Die UN-Behindertenrechtskonvention hat ein modernisiertes Verständnis von Behinderung zugrunde gelegt, was zu einer Änderung des Behinderungsbegriffs im Unionsrecht geführt hat. Dies wiederum wirkt sich auf das Recht der Mitgliedstaaten aus. Besondere Bedeutung hat dies für das Vergaberecht, weil in Vergabeverfahren die Belange von Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise berücksichtigt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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