Ob Unionsbürger im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe leistungsberechtigt sind, lässt sich häufig nicht allein auf der Grundlage der einschlägigen Regelungen des SGB II und des SGB XII beantworten. Zu beachten ist insbesondere die EuGH-Rechtsprechung zum Anspruch auf Inländergleichbehandlung. Die zum 1. April 2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist in diesem Zusammenhang geeignet, Missverständnisse über die Breite eines Leistungsausschlusses zu wecken. Im Beitrag werden die Rechtsprechung des EuGH und die darüber entbrannte Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur zusammenfassend dargestellt. Praxisrelevante Fallkonstellationen, insbesondere zu Beginn und Ende der Leistungsberechtigung, werden im Kontext der aufenthaltsrechtlichen Bezüge erläutert. Abschließend wird eine europarechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 423 - 431
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