Die Arbeitnehmerüberlassung wird im griechischen Recht durch das Gesetz 4052/2012 (Art. 113 bis 133) geregelt. Mit diesem wurden die früher geltenden Vorschriften abgeschafft und die europäische Leiharbeitsrichtlinie (RL 2008/104/EG) in nationales Recht umgesetzt. Dieser Änderung zufolge wurde das griechische Recht der Arbeitnehmerüberlassung umfassend liberalisiert, was sich aber als teilweise problematisch erwiesen hat. Die Höchstüberlassungsdauer ist arbeitnehmerbezogen aus gestaltet und sie ermöglicht die beim Entleiher vorhandenen Arbeitsplätze auf Dauer mit denselben oder wechselnden Arbeitnehmern zu besetzen. Es fehlt darüber hinaus eine Regelung zur Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, die in der Praxis insbesondere durch Scheinwerkverträge erfolgt. Der vorliegende Aufsatz gibt einen kurzen Überblick über die Vorschriften der Richtlinie und prüft die Richtlinienkonformität des geltenden griechischen Rechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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