Baustellen des Europarechts gibt es viele. Einige davon auch im Konfliktfeld von Europarecht und nationalem Verfassungsrecht. Neben der Frage zum Verhältnis von grundrechtlich gewährleistetem kirchlichem Selbstbestimmungsrecht zum europäischem Diskriminierungsrecht, wie sie aktuell beim BVerfG anhängig ist, ist es auch die Frage zum Verhältnis von jenem Selbstbestimmungsrecht zum europäischen Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Konkret: Gilt die europäische Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG auch für Diakonieschwestern? Aktuelle Rechtsentwicklungen laden ein, sich dieser Frage neu zuzuwenden.
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