Gesundheitsleistungen sind Dienstleistungen. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie konnte 2006 gleichwohl erst in Kraft treten, nachdem der Gesundheitsbereich aus Ihrem Anwendungsbereich ausgenommen worden war. Nunmehr legt die Europäische Kommission mit einem Vorschlag einer Patientenrichtlinie eine „kleine Dienstleistungsrichtlinie“ vor, die einen wichtigen Beitrag zur Regulierung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erbringen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 109 - 119
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.