Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Unionsbürger, die sich in Deutschland zum Zweck der Arbeitsuche aufhalten, aufgrund des Europarechts und insbesondere im Lichte der neuesten Rechtsprechung ALG II im gleichen Umfang wie deutsche Staatsbürger beziehen dürfen. Dieses Problem ist für die Praxis der Sozialverwaltung von großer Bedeutung, besonders angesichts der steigenden Anzahl der Unionsbürger, die nach Deutschland einwandern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-04 |
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