Eines der zentralen Merkmale des klassischen europäischen Wohlfahrtsstaatsmodells – unabhängig davon ob Bismarkscher oder Beverigder Prägung – war das Versprechen der staatlichen Hilfe bei Versagen der individuellen, familiären und gesellschaftlichen Möglichkeiten der Existenzsicherung. Die staatliche Garantie beschränkte sich dabei nicht nur auf die Sicherung des Subsistenzminimums, sondern beinhaltete ein menschenwürdiges Dasein und gesellschaftliche Teilhabe im Sinne eines sozio-kulturellen Existenzminimums. Der Vergleich der Reformen der Sozialhilfe in den Niederlanden und in Deutschland zeigt, dass diese staatliche Garantie brüchig geworden ist. Das neue Paradigma des aktivierenden Wohlfahrtsstaates verändert den Charakter der Sozialhilfe und ihre Funktion im System des Sozialstaats.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 155 - 159
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