Im Zuge der politischen Diskussion um einen branchenbezogenen oder flächendeckenden Mindestlohn ist die Frage nach den Arbeitsbedingungen im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland durch Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Staat etwas in den Hintergrund geraten. Tatsächlich war es ursprünglich der Einsatz von Arbeitnehmern durch ausländische Arbeitgeber in Deutschland, der die Frage aufwarf, zu welchen Mindestbedingungen eine Beschäftigung hier möglich sein kann bzw. sein sollte. Nach Aufhebung der Freizügigkeitsbeschränkungen für Bulgarien und Rumänien am 31. Dezember 2013 stellt sich diese Frage erneut. Bei dieser Diskussion sind nicht nur wirtschafts- und sozialpolitische bzw. arbeitsrechtliche Grundsätze, sondern bei einer Tätigkeit von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland auch europarechtliche Fragestellungen zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-03 |
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