Der Kommissionsvorschlag sieht signifikante Änderungen vor. Die weitreichendste Änderung betrifft die Zusammenrechnung relevanter Zeiten für den Erwerb des Leistungsanspruchs durch die Einführung einer Wartezeit. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Leistungserbringers. Weitere Reformvorstellungen betreffen die Vorschriften über den Leistungsexport sowie die Grenzgängerregelung.
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