Der deutsche Gesetzgeber hat vor einigen Monaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert. Ziel des Gesetzes ist u. a. die Anpassung des deutschen Rechts an die Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit. Im nachfolgenden Aufsatz wird die Frage der Europarechtskonformität der Neuregelung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskutiert.
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