Der Betriebsübergang ist äußerst praxisrelevant. Die Anwendung des § 613a BGB ist ohne Berücksichtigung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung nicht möglich. Auch seit 2018 ergingen grundlegende Entscheidungen, etwa zur Anwendung der Betriebsübergangsrichtlinie, zu den Voraussetzungen des identitätswahrenden Übergangs oder zum Betriebsübergang auf mehrere Erwerber. Diese werden im vorliegenden Beitrag dargestellt, in den Rechtsprechungszusammenhang eingeordnet und kritisch gewürdigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-02 |
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