Am 9.12.2021 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der EU zu verbessern („Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen vermittelte Tätigkeiten verrichten, Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können, soweit ihnen der Status eines Arbeitnehmers bzw. Beschäftigten nach dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats zuzuordnen ist. Zu diesem Zweck sieht der Richtlinienentwurf eine Rechtsvermutung zugunsten eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vor, die insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Umsetzung in nationales Recht diskussionswürdig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-06 |
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