Inwieweit EU-Bürger aus den europarechtlichen Gleichbehandlungsgeboten einen Anspruch auf Sozialleistungen herleiten können, ist seit längerem in der Diskussion. Im folgenden Aufsatz soll geklärt werden, ob die bisherigen Überlegungen auch auf Ansprüche von Bürgern aus den sog. EWR-Staaten (außerhalb der EU) und der Schweiz übertragen werden können. Dabei sollen nicht nur Grundsicherungsleistungen in den Blick genommen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-13 |
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