Rechtsetzung und Rechtsprechung der EU auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts waren seit jeher umstritten und umkämpft. Traditionell entstammen beide Gebiete (national)staatlicher Gesetzgebung. Aber ein Binnenmarkt, der Mitgliedstaaten als Marktwirtschaften wie Sozialstaaten verbindet, erfordert gemeinsame soziale Regeln, damit der Wettbewerb die sozialen Standards nicht aushöhlt, sondern diese auf neue, sozialpolitische weiterführende Ziele ausrichtet und angleicht. Deshalb vereinigt das Soziale die EU.
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