Rechtsetzung und Rechtsprechung der EU auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts waren seit jeher umstritten und umkämpft. Traditionell entstammen beide Gebiete (national)staatlicher Gesetzgebung. Aber ein Binnenmarkt, der Mitgliedstaaten als Marktwirtschaften wie Sozialstaaten verbindet, erfordert gemeinsame soziale Regeln, damit der Wettbewerb die sozialen Standards nicht aushöhlt, sondern diese auf neue, sozialpolitische weiterführende Ziele ausrichtet und angleicht. Deshalb vereinigt das Soziale die EU.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: