Mit der Entscheidung Laval und dem eine Woche zuvor verkündeten Urteil Viking baut der EuGH seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur unmittelbaren Wirkung der Grundfreiheiten im Privatrechtsverhältnis weiter aus. Zugleich betritt er mit der Judizierung eines Gemeinschaftsgrundrechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen erstmals die Bühne des Arbeitskampfsrechts. Durch die Art und Weise, wie der EuGH dieses neue Grundrecht auslegt, wird er aus deutscher Sicht zu einem ernst zu nehmenden Akteur und möglicherweise sogar zu einem Gegenspieler des BVerfG und BAG.
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