Der Gesetzgeber war in den letzten Jahren bestrebt, die starre Trennung in den ambulanten und den stationären Sektor, der jahrzehntelang das deutsche Gesundheitswesen geprägt hat, aufzulockern und gleichzeitig wettbewerbliche Elemente auch im Bereich der Leistungserbringer zu etablieren. Ein Instrument dazu waren die Medizinischen Versorgungszentren. Damit hat er jedoch gleichzeitig Schleusen geöffnet, die kapitalstarken Investoren Anreize boten, sich auch im Gesundheitswesen zu engagieren. Versuche, derartige Entwicklungen in die Schranken zu weisen, können sich jedoch auch als Missgriff erweisen, wenn sich die einer Neuregelung zugrunde liegenden Annahmen als nicht tragfähig erweisen und zudem die Vorgaben des Unionsrechts nicht hinreichend beachtet werden. Der folgende Beitrag unterzieht eine dieser Neuregelungen einer kritischen Prüfung, insbesondere auf ihre Übereinstimmung mit europarechtlichen Maßstäben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-01 |
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